- Pensionsordnung
- Ruhegeldordnung, Ruhegeldrichtlinien; Zusammenfassung der Bestimmungen der betrieblichen Versorgungszusage für eine Gruppe von Personen (Arbeitnehmern) an Stelle einer Vielzahl von Einzelversorgungszusagen mit gleichgelagertem Inhalt (⇡ vertragliche Einheitsregelung), z.B. für alle Arbeitnehmer oder eine bestimmte Gruppe eines Unternehmens (⇡ Gesamtzusage). P. ist nicht notwendig eine ⇡ Betriebsvereinbarung. Die P. enthält ein Angebot an die Arbeitnehmer des Betriebs ohne näher umschriebenen Empfängerkreis. Da durch P. die Arbeitnehmer begünstigt werden, ist eine besondere Annahmeerklärung (§ 151 BGB) nicht zu erwarten. Die Aushändigung der Pensionsordnung an jeden Arbeitnehmer ist möglich, jedoch ist der Aushang am „schwarzen Brett“ des Unternehmens üblich. Derartige Erklärungen verpflichten den Arbeitgeber und begründen Anwartschaften (⇡ Pensionsanwartschaft) und Ansprüche der begünstigten Arbeitnehmer.- Vgl. auch ⇡ vertragliche Einheitsregelung.
Lexikon der Economics. 2013.